HB Kennzeichen – Bremen-Nord, Bremen-Stadt, Bremerhaven
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen HB steht für Bremen-Nord, Bremen-Stadt, Bremerhaven (Bremen). Zuständig ist Stadt Bremen. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für HB
Stadt Bremen
Gerhard-Rohlfs-Straße 6228757 Bremen
Öffnungszeiten: Mo 07:30-17:00, Di 07:30-15:00, Mi 07:30-12:00, Do 07:30-17:00, Fr 07:30-12:00
Kfz-Zulassung Bremen-Nord online →Stadt Bremen
Stresemannstr. 4828207 Bremen
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-17:00, Di-Do 08:00-14:45, Fr 07:30-11:00
Kfz-Zulassung Bremen-Stadt online →Stadt Bremerhaven-Nord
Hinrich-Schmalfeldt-Str. 3027576 Bremerhaven
Öffnungszeiten: Mo 08:00-12:00, 15:00-17:00, Di-Do 08:00-13:00, Fr 08:00-12:00
Kfz-Zulassung Bremerhaven online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum HB-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen HB?
- Das Unterscheidungszeichen HB steht für Bremen-Nord, Bremen-Stadt, Bremerhaven in Bremen. Zuständig ist Stadt Bremen.
- Wo bekomme ich HB-Kennzeichen?
- HB-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Bremen.
- Kann ich ein Fahrzeug mit HB-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Bremen-Nord sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein HB-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (HB + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Bremen
Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026.
